
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab dem 01. Februar 20254
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft in der GOFIT Fitnesslounge. Unter der Mitgliedschaft ist die Möglichkeit der Nutzung
folgender Leistungen als Gegenleistung für die Zahlung des monatlichen Beitrages zu verstehen: Fitness-Training im Trainingsraum. Angebote der GOFIT Fitnesslounge die über die beschriebenen Leistungen hinausgehen sind für Mitglieder jeweils gegen separate Berechnung während der Öffnungszeiten nutzbar.
2. Fristgemäße Kündigung
2.1 Erstlaufzeiten eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Erstlaufzeit möglich. Sie muss per Einschreiben mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit erfolgen.
2.2 Vertragslaufzeiten auf unbestimmte Dauer (im Anschluss an die Erstlaufzeit)
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung nach der zweiten Laufzeit, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer
monatlichen Kündigung.
3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen geltenden Rechts bleibt unberührt.
4. Haftung
Die GOFIT Fitnesslounge übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
(Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung).
5. Monatlicher Beitrag
Der monatliche Beitrag wird im Voraus gezahlt. Die Startpaket-Gebühr ist mit dem 1. Beitrag zu entrichten. Gerät das Mitglied mit
mindestens drei Teilbeträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge sofort zur Zahlung fällig.
6. Rücklastschrift und Mahnungen
Die Kosten von 12,20 € für jede entstehende Rücklastschrift trägt der Unterzeichner. Für jede Mahnung erheben wir weitere 5,00 €.
7. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB. Die jeweils gültige Hausordnung hängt in den Studioräumlichkeiten aus.
8. Einverständniserklärung
Zur Beitragsanpassung um max. p. M. 5,00 € nach der Vertragslaufzeit von 36 Monaten.
9. Stilllegung der Mitgliedschaft
9.1 Bei nachgewiesener Krankheit, Bundeswehrdienst und vergleichbarer Verhinderungsgründe kann die Mitgliedschaft ausgesetzt werden. Der Zeitraum der Aussetzung muss im Voraus festgelegt werden und ist bei einer durchgehenden Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keine Berechtigung zur Nutzung des Studios, und die Zahlungspflicht ruht in dieser Zeit.
9.2 Bei Stilllegung des Vertrages, Schwangerschaft, Sommer Pause, Urlaub und vergleichbarer Verhinderungsgründe wird hierbei Zahlungspflicht in Höhe von 5,00 € fällig um die Monate der Stilllegung.
9.3 Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer der Aussetzungsperiode. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich entsprechend um den Zeitraum der festgelegten Aussetzung.
10. Sonderkündigungsrecht
Während der Erstlaufzeit des Vertrags kann das Mitglied diesen mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, sofern sein Hauptwohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird, die mehr als 30 Kilometer vom Standort des Studios entfernt liegt. Der Wohnsitzwechsel ist durch die Vorlage einer Anmeldebestätigung der betreffenden Stadt/Gemeinde nachzuweisen.
11. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form gültig.